Abschlussprüfer muss Methodenänderungen aufzeigen

15. Oktober 2008

Hinweis im Bestätigungsvermerk

Für die Durchführung von Abschlussprüfungen in Frankreich wurde kürzlich eine neue Prüfungsnorm verabschiedet. Danach werden die Berichtspflichten des Abschlussprüfers bei Vorliegen von Methodenänderungen erweitert. Der Prüfer hat nunmehr sowohl die korrekte Anwendung von neuen wesentlichen Bewertungs-/Ausweismethoden als auch deren Zweckmäßigkeit zu beurteilen. Hierüber hat er im Rahmen seiner Testatserstellung zu berichten. Die Prüfungsfeststellungen sind durch einen Hinweis im Testat aufzuführen und das auch dann, wenn die Prüfung zu keinen Einwänden führte.

Es sei daran erinnert, dass Änderungen bei den Bewertungsmethoden in Frankreich erfolgsneutral gegen das Eigenkapital gebucht werden. Entsprechende Erläuterungen hierzu sind im Anhang zum Jahresabschluss des entsprechenden Geschäftsjahres abzugeben. Unter anderem ist hierfür eine Proformabilanz zum Geschäftsjahresbeginn zu erstellen, in der die Methodenänderungen zu berücksichtigen sind und mit deren Hilfe die Auswirkungen deutlich gemacht werden können.

Mehr zu sofradec: www.sofradec.de

Newsletter abonnieren: www.sofradec.de

Kommentare sind geschlossen.