Für Geschäftsjahre, die nach dem 26. September 2007 begonnen wurden, sind Veräußerungsgewinne aus Patentverkäufen unter gewissen Umständen zum ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 15% zu versteuern. Bis zu diesem Zeitpunkt oblagen diese Erträge der Normalbesteuerung zum Steuertarif von 33 1/3%. Durch die Neuregelung soll die (steuerliche) Wettbewerbsfähigkeit innovativer und forschungstreibender Unternehmen gestärkt werden.

Diese Vergünstigungen gelten jedoch nur insoweit, als die verkauften Patente sich seit mindestens zwei Jahren im Besitz der veräußernden Gesellschaft befinden und zwischen Erwerber und Verkäufer keine gesellschaftsrechtlichen Beziehungen bestehen. Ungeachtet dessen können Verluste aus der Veräußerung von Patenten weiterhin in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.

Des Weiteren sind auch Lizenzerlöse aus der Einräumung von Nutzungsrechten von Patenten nur mit 15% zu versteuern, soweit diese Erträge von Drittunternehmen oder aber auch im Ausland angesiedelten Gruppenunternehmen stammen.

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